In einer Welt, die sich rasant wandelt, ist lebenslanges Lernen der Schlüssel zum beruflichen Erfolg und zur persönlichen Entwicklung. Deutschland, bekannt für sein starkes Bildungssystem, bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Weiterbildung. Doch trotz des breiten Angebots stehen viele vor der Herausforderung, die passende Finanzierung zu finden. In diesem Leitfaden erkunden wir die Vielfalt an Finanzierungsmöglichkeiten, Zuschüssen und staatlichen Förderungen, die in Deutschland verfügbar sind, um Ihre Bildungsreise zu unterstützen.
Die Grundlagen der Bildungsfinanzierung
Unterschiedliche Finanzierungsquellen
Die Finanzierung von Weiterbildungen und Lehrgängen kann auf vielfältige Weise erfolgen. Während einige sich für die Selbstfinanzierung entscheiden, bieten staatliche Förderprogramme eine willkommene Unterstützung für viele, die in ihre Bildung investieren möchten. Es ist wichtig, alle verfügbaren Optionen zu kennen und zu verstehen, um die bestmögliche Entscheidung für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung zu treffen.
Selbstfinanzierung vs. staatliche Förderung
Selbstfinanzierung bedeutet in erster Linie, dass die Kosten für Weiterbildung aus eigenen Mitteln oder durch Unterstützung von Familie oder Freunden getragen werden. Im Gegensatz dazu stehen staatliche Förderungen und Zuschüsse, die darauf abzielen, die finanzielle Last zu verringern und breiteren Bevölkerungsschichten Zugang zu Bildungsmöglichkeiten zu bieten.
Staatliche Zuschüsse und Förderungen
Überblick über staatliche Förderprogramme
Deutschland bietet eine Reihe von Förderprogrammen, die speziell darauf ausgelegt sind, die Weiterbildung zu unterstützen. Dazu gehören beispielsweise das Aufstiegs-BAföG, das Bildungsgutschein-System der Bundesagentur für Arbeit und das Weiterbildungsstipendium. Jedes dieser Programme hat seine eigenen Voraussetzungen und Vorteile, die es zu erkunden gilt.
Voraussetzungen für die Beantragung
Um staatliche Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese können je nach Programm variieren, umfassen aber in der Regel Kriterien wie Alter, Einkommen, Beschäftigungsstatus und den spezifischen Weiterbildungskurs.
Wie und wo beantragt man Fördermittel?
Die Beantragung von Fördermitteln erfolgt oft über die jeweiligen Bildungseinrichtungen oder direkt bei den zuständigen staatlichen Stellen. Wichtig ist, sich frühzeitig über die Antragsfristen und erforderlichen Unterlagen zu informieren, um eine erfolgreiche Bewerbung sicherzustellen.
In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten für Weiterbildungen, die darauf abzielen, Fachkräften, Arbeitnehmenden, Selbstständigen und sogar Arbeitslosen dabei zu helfen, ihre beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen zu erweitern. Die verschiedenen Programme bieten Unterstützung in Form von Zuschüssen, Darlehen, Stipendien und Bildungsgutscheinen, die speziell darauf ausgerichtet sind, die finanzielle Last einer Weiterbildung zu verringern und somit den Zugang zu lebenslangem Lernen zu erleichtern.
WeGebAU Förderung und Berufsförderungsdienst der Bundeswehr bieten spezielle Unterstützungsmaßnahmen für bestimmte Zielgruppen wie geringqualifizierte Arbeitnehmer und (ehemalige) Soldaten an, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern (Fortbildung).
Das Aufstiegs-BAföG (auch bekannt als Meister-BAföG) und Aufstiegsstipendien richten sich an Fachkräfte, die sich weiterqualifizieren möchten, um beruflich aufzusteigen. Diese Programme unterstützen die Kosten der Fortbildung sowie unter bestimmten Bedingungen auch die Lebenshaltungskosten. Die Förderung besteht aus einem Mix aus Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen (Fortbildung) (GesundFit).
Für Berufseinsteiger und junge Fachkräfte gibt es das Weiterbildungsstipendium, das die Kosten für zusätzliche Qualifikationen und Studiengänge decken kann, um berufliche und akademische Ziele zu erreichen (GesundFit).
Arbeitnehmende ohne Berufsabschluss oder die in ihrem Unternehmen eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten, könnten vom Qualifizierungschancengesetz profitieren, das Weiterbildungen fördert, um die Anpassung an den sich wandelnden Arbeitsmarkt zu erleichtern (GesundFit).
Diese Zusammenfassung gibt einen Überblick über die Vielfalt der Unterstützungsangebote in Deutschland. Um die spezifischen Voraussetzungen, Bewerbungsprozesse und Fristen für diese Fördermöglichkeiten zu verstehen, ist es empfehlenswert, sich direkt bei den zuständigen Stellen oder über die angegebenen Webseiten weiter zu informieren.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Neben den staatlichen Förderprogrammen gibt es auch alternative Wege zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung. Stipendien, die von privaten Stiftungen, Bildungseinrichtungen oder Branchenverbänden angeboten werden, können eine wertvolle Ressource sein. Darüber hinaus gewinnen Crowdfunding-Plattformen und Modelle der Unterstützung durch Arbeitgeber zunehmend an Bedeutung.
Auch für Selbstständige gibt es spezielle Fördermöglichkeiten wie Prämiengutscheine und Spargutscheine, die zur Finanzierung von Weiterbildungen beitragen können, um ihre berufliche Kompetenz und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern (Ofina).
Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist eine weitere wichtige Ressource, die nicht unterschätzt werden sollte. Viele Arbeitgeber sind bereit, in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter zu investieren, da dies nicht nur dem individuellen Wachstum, sondern auch dem Unternehmen als Ganzes zugutekommt (Ofina).
Erfolgsstories: Beispiele und Fallstudien
Erfahrungsberichte von Personen, die erfolgreich Fördermittel für ihre Weiterbildung erhalten haben, dienen als Inspiration und praktischer Leitfaden für andere. Diese Geschichten unterstreichen die Bedeutung der sorgfältigen Planung und Vorbereitung bei der Beantragung von Zuschüssen und Förderungen.
Zukunftsperspektiven und Trends
Mit dem Fortschritt der Digitalisierung verändern sich auch die Bildungslandschaft und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten. Online-Kurse und digitale Lernformate gewinnen an Bedeutung, und entsprechend passen sich die Förderprogramme diesen Entwicklungen an.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Investitionen in die eigene Bildung zahlen sich langfristig aus, und die Vielfalt der Finanzierungsmöglichkeiten in Deutschland macht Weiterbildung für jeden zugänglich. Eine sorgfältige Recherche und Planung sind entscheidend, um die passende Unterstützung zu finden und die eigenen Bildungsziele zu erreichen.
Förderprogramme im Überblick
Sie benötigen finanzielle Unterstützung für die Umsetzung Ihres Weiterbildungswunsches? Informieren Sie sich über ausgewählte Förderprogramme für Bildungsuchende. Die hier genannten Programme erfüllen die folgenden Voraussetzungen:
1. Es handelt sich um eine Förderung mit öffentlichen Geldern.
2. Die Förderung bezieht sich auf die berufliche Weiterbildung einer Person.
3. Es wird eine Weiterbildungsveranstaltung gefördert.
Wenden Sie sich bei Interesse bitte an die jeweilige Förderstelle.
In manchen Fällen kann auch eine Förderung des Unternehmens, in dem Sie tätig sind, möglich sein.
Diese Programme finden Sie auf den Förderseiten für Unternehmen.
Trotz sorgfältiger Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Verbindliche Informationen erhalten Sie in der Regel bei der zuständigen Einrichtung bzw. beim zuständigen Beratungsangebot.
Informieren Sie sich zu folgenden Fördermöglichkeiten:
Wer wird gefördertBildungsinteressierte und Unternehmen, die sich für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten einsetzen und dafür Unterstützung benötigen. Was wird gefördertAls erste Anlaufstelle informiert die Bildungsberatung Berlin alle, die sich weiterbilden oder beruflich umorientieren möchten. Dort finden Sie die richtigen Beratungsstellen mit Adresse und Ansprechperson, können sich online beraten lassen oder mit anderen Ratsuchenden Erfahrungen im Chat austauschen. Wichtige FörderbedingungenDie einzelnen Beratungsstellen finden Sie über den genannten Link. Kontaktk.o.s GmbH
Am Sudhaus 2 12053 Berlin T. +49 30 288 7565 10 F. +49 30 288 7565 21 info@kos-qualitaet.de www.kos-qualitaet.deHinweisDas Netzwerk Bildungsberatung Berlin ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertBei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Weiterbildungsförderung wegen eines Qualifikationsdefizits erhalten KundInnen der Bundesagentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Finanzierung der Maßnahme. Was wird gefördert
Möglich sind auch Maßnahmen, die mehrere dieser Elemente beinhalten. Teile der Maßnahme können auch bei einem Arbeitgeber mit einer Dauer von bis zu sechs Wochen durchgeführt werden. Die Vermittlung von beruflichen Kenntnissen darf die Dauer von acht Wochen nicht überschreiten. Für die Durchführung und Organisation dieser Maßnahmeteile ist der Maßnahmeträger verantwortlich. Wichtige FörderbedingungenDer Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Förderinstrument der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters. KontaktAgentur für Arbeit/Jobcenter: Service-Hotline für Arbeitnehmer/innen: 0800-4555500 HinweisDie Agentur für Arbeit kann das Maßnahmeziel, die Dauer und den Maßnahmeinhalt im Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein festlegen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional beschränkt werden. |
Wer wird gefördertArbeitnehmer/innen und Fachkräfte, die außerhalb Deutschlands einen beruflichen Abschluss erlangt haben, der in Deutschland anerkannt werden soll. Was wird gefördertDie Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen gehört zu den wichtigsten Aufträgen des IQ Landesnetzwerk Berlin. Wir beraten und unterstützen rund um das Thema Anerkennung. Beratungsstellen im IQ Landesnetzwerk Berlin Wichtige Förderbedingungen KontaktInformationen zu weiteren, für die Anerkennung zuständigen Stellen, finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/bjw/anerkennung/ HinweisDas Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung (IQ)” wird gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. |
Wer wird gefördertArbeitgeber und ArbeitnehmerInnen Was wird gefördertFinanzielle Leistungen an Arbeitgeber Investitionen in die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze und behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen, inklusive technischer Ausstattung. Ausbildung von jungen Menschen mit Behinderung: In bestimmten Fällen können Ausbildungsgebühren oder andere Kosten für die Berufsausbildung übernommen werden. an ArbeitnehmerInnen Technische Arbeitshilfen, die speziell auf die Bedürfnisse des/r schwerbehinderten Arbeitnehmers/in zugeschnitten sind. Arbeitsassistenz als arbeitsbezogene personale Hilfestellung für schwerbehinderte Beschäftigte mit besonderem Unterstützungsbedarf. Berufliche Weiterbildung um die beruflichen Kenntnisse zu erhalten oder weiterzuentwickeln. Kraftfahrzeug: Kosten für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges, wenn es zum Erreichen des Arbeits- oder Ausbildungsplatzes erforderlich ist, behinderungsbedingt notwendige Zusatzausrüstung und – abhängig vom Einkommen – der Erwerb eines Führerscheins. Wichtige Förderbedingungensiehe Integrationsamt https://www.integrationsaemter.de/Leistungen/498c214/index.html KontaktLandesamt für Gesundheit und Soziales Berlin – Integrationsamt – Turmstr. 21 10559 Berlin Telefon: 0 30 / 9 02 29-3304 Fax: 0 30 / 9 02 29-33 99 Hinweissiehe Integrationsamt https://www.integrationsaemter.de/Leistungen/498c214/index.html |
Wer wird gefördertTeilnehmen können Jugendliche, die von der Bundesagentur für Arbeit dafür vorgeschlagen werden. Sprich darüber mit deiner Berufsberatung oder deinem Jobcenter. Was wird gefördertDie Assistierte Ausbildung bietet Hilfen • zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten, Wichtige FörderbedingungenDie Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben unberührt. KontaktBerufsberatung der Agentur für Arbeit oder Jobcenter HinweisDie Assistierte Ausbildung ist ein Förderprogramm der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter. |
Wer wird gefördertHandwerkerinnen, Handwerker und andere Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss und Berufserfahrung verfügen. Was wird gefördertBestimmte Aufstiegsfortbildungen, die oberhalb des Niveaus einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses sind. Förderkriterien:
Z.B.:
Wichtige FörderbedingungenDie Förderung besteht in einem einkommens- und vermögensabhängigen Zuschuss und einem Darlehen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes sowie Zuschuss und Darlehen zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (unabhängig vom Einkommen und Vermögen). KontaktFür die Bezirke: Pankow, Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Pankow, Reinickendorf, Treptow-Köpenick: Bezirksamt Lichtenberg – Amt für Ausbildungsförderung Für die Bezirke: Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Zehlendorf- Steglitz, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf – Amt für Ausbildungsförderung HinweisDie Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) |
Wer wird gefördertBeruflich besonders begabte Erwachsene – in Vollzeit oder auch berufsbegleitend. Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, durch Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (TechnikerIn, MeisterIn oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Personen die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben. Was wird gefördertMit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert. Wichtige FörderbedingungenDie Voraussetzungen für eine Bewerbung sind: eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung liegt vor,
Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen. KontaktStiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) Menuhinstraße 6, 53113 Bonn Tel.: 0228 / 6 29 31-0 E-Mail: info@sbb-stipendien.de HinweisBeschäftige bzw. Studierende stellen den Antrag bei der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung. Die Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). |
Wer wird gefördertAzubis und Beschäftigte in Unternehmen des Güterkraftverkehrs. Was wird gefördertBetriebliche Ausbildungsverhältnisse, z.B. zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin pauschal bis zu 50.000 € Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, d.h Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht >= 12 Tonnen beträgt. Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter sowie z.B. Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen. Wichtige FörderbedingungenBei betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer/ zur Berufskraftfahrerin können pauschal zuwendungsfähige Kosten in Höhe von bis zu 50.000 € je Ausbildungsverhältnis gefördert werden. Bei Weiterbildungskosten werden als zuwendungsfähige Kosten anerkannt: Personalkosten der Ausbilder bei internen Schulungen, Seminargebühren externer Anbieter und zur Abgeltung sonstiger Kosten eine Pauschale in Höhe von 40 € je Teilnehmer und Schulungstag zuzüglich 20 € je Teilnehmer und Übernachtung bei mehrtägigen Maßnahmen. Von den zuwendungsfähigen Kosten werden bei kleinen und mittleren Unternehmen bis zu 70 %, bei Großunternehmen bis zu 60 % gefördert. Antragsfristen sind zu beachten, maßgeblich für den Eingang ist das Datum, zu dem der Antrag dem Bundesamt für Güterverkehr als Bewilligungsbehörde vollständig vorliegt. KontaktBundesamt für Güterverkehr Postfach 19 03 11 50500 Köln Service-Nummer: 0221 5776-2699 (Mo.-Do. 9-11:45 u. 13:15 -15 Uhr, Fr. bis 14.30 Uhr) HinweisDie Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Güterverkehr. |
Wer wird gefördertJunge Menschen mit Behinderung (im Sinne §19 SGB III) Was wird gefördertDie Bundesagentur für Arbeit kann jungen Menschen mit Behinderung eine außerbetriebliche Berufsausbildung anbieten, wenn diese aufgrund ihrer Behinderung besondere Hilfen bedürfen und auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können. Wichtige FörderbedingungenDie Ausbildung kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden:
KontaktDie Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) bietet kompetente Unterstützung. HinweisDas Programm wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. |
Wer wird gefördertJugendliche bis 27 Jahre, die arbeitslos und ohne Berufsausbildung sind,
Die Teilnahme am Programm ist freiwillig Was wird gefördertQualifizierung und Praktikum zur Vorbereitung auf die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung. Wichtige FörderbedingungenZielgruppe sind Jugendliche mit Migrationshintergrund, die zur Zeit in keiner Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmaßnahme gemäß SGB II, SGB III oder SGB VIII sind. KontaktFrauenTechnikZentrum e. V.
Treskowallee 109/111 10318 Berlin 030 23 52 10 58 E-Mail: ausbildung-in-sicht@ftz-berlin.deKreuzberger Kreis e. V. Ullsteinstraße 108 12109 Berlin-Tempelhof 030 68 00 67 73 E-Mail: info@kreuzbergerkreis.deHinweisDie Projekte von Ausbildung in Sicht werden von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. |
Wer wird gefördertDas Programm richtet sich an Arbeitslose und Beschäftigte zwischen 25 und 35 Jahren, die
Was wird gefördertAusgebildet werden kann gegenwärtig in folgenden 22 Berufsbildern, die zu einem anerkannten Berufsabschluss der IHK oder HWK führen:
Stand Juni 2019 Wichtige FörderbedingungenFür die Beratung von Interessent_innen und die Feststellung beruflicher Vorerfahrungen stehen die beauftragten Bildungsdienstleister zur Verfügung. Sie bieten nach telefonischer Terminvereinbarung kostenfreie Einstiegsberatungen an. Kontaktzgs consult GmbH
Bernburger Str. 27, 10969 Berlin Ansprechpartner/in: Manuela Schach Tel.: +49 30 69 00 85 -49 E-Mail: sm.schach@zgs-consult.deHinweisDas Projekt Ausbildung junger Erwachsener (AjE) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertTeilnehmen können Jugendliche während einer Berufsausbildung, die für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zusätzliche Hilfen benötigen. Die Zuweisung erfolgt über die Mitarbeiter/innen der Berufsberatung der Agentur für Arbeit nach Prüfung des Bedarfes. Was wird gefördertAn mindestens 3 Stunden in der Woche persönliche Unterstützung:
Wichtige FörderbedingungenDie Termine werden individuell abgesprochen und finden in der Regel nachmittags oder abends statt. KontaktServicenummer der Agentur für Arbeit: 01801 555111 HinweisDas Programm wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. |
Wer wird gefördertAusbildungsgeld erhalten im Regelfall jugendliche Menschen mit Behinderung, die noch keine Berufsausbildung absolviert haben. Was wird gefördertWie bei der Berufsausbildungsbeihilfe sind auch beim Ausbildungsgeld für die Lebenshaltungskosten, die während der Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme entstehen, bestimmte Pauschbeträge (= Bedarf) festgesetzt. Es werden also nicht die individuell anfallenden Kosten für zum Beispiel Miete, Kleidung oder Lebensmittel übernommen, sondern festgelegte Pauschbeträge. Wichtige FörderbedingungenAnspruch auf Ausbildungsgeld besteht dem Grunde nach, wenn Sie als Mensch mit Behinderung
KontaktService-Hotline für Arbeitnehmer/innen – Tel.: 0800 4 5555 00 HinweisDas Ausbildungsgeld ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit. |
Wer wird gefördertArbeitgeber erhalten Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für betriebliche Aus- oder Weiterbildung von schwerbehinderten Menschen. Was wird gefördertZuschüsse zur Ausbildungsvergütung oder vergleichbare Vergütung Wichtige Förderbedingungen KontaktService-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 HinweisDas Programm wird gefördert durch die Bundesagentur für Arbeit. |
Wer wird gefördertLernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die
Was wird gefördertDie Außerbetriebliche Berufsausbildung kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden. integratives Modell: kooperatives Modell: Wichtige FörderbedingungenNeben der fachspezifischen Unterweisung erhalten die Auszubildenden:
KontaktBei Interesse wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit. HinweisDie Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE) wird durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. |
Wer wird gefördertAuszubildende, Studierende Was wird gefördertHilfe zum Studienabschluss Wichtige FörderbedingungenAusbildungsförderung als verzinsliches Bankdarlehen erhalten Auszubildende insbesondere
KontaktBAföG-Hotline: 0800-223 63 41 HinweisFür die Beantragung sind die dafür vorgesehenen Formblätter, die über das Internet oder bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich sind, zu verwenden. Die Höhe des Bankdarlehens kann von den Auszubildenden bei der Antragstellung begrenzt werden. Zu beachten ist jedoch, dass eine solche Begrenzung innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht widerrufen werden kann. |
Wer wird gefördert
Was wird gefördertZinsgünstige Darlehen werden in Verbindung mit einer bis 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH bei:
Finanziert werden:
Wichtige Förderbedingungen
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. vor Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. KontaktInvestitionsbank Berlin Bundesallee 210 10719 Berlin Tel.: 030 / 21 25 – 0 E-Mail: info@ibb.de HinweisDieses Programm wird von der EU kofinanziert. Die Mittel stammen aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). |
Wer wird gefördertBerliner Jugendliche unter 25 Jahren mit Mittlerem Schulabschluss oder geringer, die bei einem Jobcenter als Ausbildungsplatz suchend gemeldet sind. Was wird gefördertAusbildungsplätze bzw. Verbundausbildungsplätze in Betrieben. Wichtige Förderbedingungen
Voraussetzung:
Kontaktzgs consult GmbH
Geschäftssitz Bernburger Straße 27 10963 BerlinSylvia Runge InstrumentenverantwortlicheTel.: +49 30 69 00 85 -55 Fax: +49 30 69 00 85 -85s.runge@zgs-consult.de HinweisDas Berliner Ausbildungsplatzprogramm (BAPP) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertDas Projekt richtet sich an Berliner Unternehmen der Privatwirtschaft, die einem arbeitslosen Menschen eine berufliche Perspektive auf dem ersten Arbeitsmarkt bieten. Was wird gefördertGefördert werden neu eingestellte Beschäftigte, die bisher im Arbeitslosengeld-II-Bezug waren, in bestimmten Fällen auch die Einstellung von Arbeitslosen, die mind. 3 – 6 Monate arbeitslos sind, sowie die Einstellung von Arbeitsuchenden, die keine Leistungen erhalten.
Wichtige Förderbedingungen
KontaktSenatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Abteilung II
HinweisDas Berliner Jobcoaching ist ein Programm von BerlinArbeit und wird durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Berlin gefördert sowie von allen Berliner Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. |
Wer wird gefördertBeschäftigte, die sich in öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahmen befinden. Das Coachingangebot für Maßnahmeteilnehmende dient der Verbesserung der Integrationschancen auf dem ungeförderten Arbeitsmarkt. Was wird gefördertAngeboten wird eine umfassende Beratung in folgenden Coachingschritten:
Wichtige FörderbedingungenDie Jobcoaches prüfen im Beratungsprozess die Bedarfe von zusätzlichen Qualifizierungen ihrer Klient/innen ab und weisen motivierend auf die Möglichkeiten von landes- und bundesfinanzierten Lehrgängen hin. Es bestehen folgende Qualifizierungsmöglichkeiten:
Kontaktzgs consult GmbH
Geschäftssitz Bernburger Straße 27 10963 BerlinKerstin Glante InstrumentenverantwortlicheTel.: +49 30 28 409 -515 Fax: +49 30 28 409 -210 k.glante(at)zgs-consult.deHinweisDas Projekt Berliner JobCoaching im geförderten Arbeitsmarkt ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. |
Wer wird gefördertDas Berliner Programm Vertiefte Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler richtet sich schultypübergreifend an die Schüler/innen der Klassen 8 bis 10 bzw. 13, die an einer individuell ausgerichteten, praxisnahen Berufsorientierung interessiert sind. Es geht um:
Was wird gefördertInteressierten Schüler/innen werden die bestehenden Angebote transparent gemacht und in Form von Bausteinen unterbreitet. Er/sie kann sich daraus ein individuelles Programm zusammenstellen um eine Berufswahl zu treffen. Wichtige FörderbedingungenGrundlage des Programms ist seit dem 01.04.2012 der §48 im SGB III, verbunden mit §130 SGB III, worin das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Grundlagen der Förderung der vertieften Berufsorientierung fortgeschrieben hat. Über die Teilnahme am Programm entscheidet eine Lenkungsgruppe, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Auftraggeber zusammensetzt. Im Rahmen der Förderung werden alle von Bildungsdienstleistern erbrachten und nachgewiesenen Teilnahmestunden mit 5,50 € vergütet. Kontakt zgs consult GmbH Bernburger Straße 27 Tel.: 0049-30-69008514 Frank Schobes HinweisBVBO wird finanziert aus Mitteln des Landes Berlin (Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales) sowie aus Mitteln der Agenturen für Arbeit des Landes Berlin. |
Wer wird gefördertGefördert werden Beschäftigte im Bezug von Kurzarbeitergeld, die eine Weiterbildung absolvieren möchten, deren Kosten nach § 106a SGB III voll oder teilweise durch die Agentur für Arbeit übernommen wird. Es ist wichtig, dass Ihr Arbeitgeber sich frühzeitig an die Agentur für Arbeit wendet und klärt, inwiefern Aussicht auf Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit nach §106a SGBIII besteht. Was wird gefördertDie Förderung berücksichtigt lediglich Tage, an denen eine Weiterbildung von mindestens 180 Minuten stattgefunden hat. Sofern eine Weiterbildung an allen Tagen eines Monats erfolgt, werden 250€ Weiterbildungsprämie gewährt. Für Monate, in denen eine Weiterbildung weniger als alle Arbeitstage eines Monats in Anspruch nimmt oder in Anspruch genommen wird, wird anteilig ein Zuschuss von 12,50 € pro Teilnahmetag in der Weiterbildung gewährt. Wichtige FörderbedingungenDie Weiterbildung und der Bildungsträger nach AZAV zertifiziert sein. Eine Antragstellung kann nur erfolgen, sofern die Weiterbildung noch nicht begonnen hat. Außerdem muss der Zuwendungsempfangende einen Erstwohnsitz in Berlin haben. |
Wer wird gefördertAuszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Was wird gefördertBerufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Wichtige FörderbedingungenBerufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk die oder der Auszubildende ihren oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. KontaktKontaktieren Sie Ihre regionale Agentur für Arbeit. Service-Hotline: 0800 4555500 HinweisDie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit. |
Wer wird gefördertJunge Menschen mit Behinderung in der Berufsausbildung Was wird gefördertBei der Beihilfe gelten folgende Besonderheiten:
Wichtige FörderbedingungenDie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Menschen mit Behinderung berechnet sich nach den unter „Berufsausbildungsbeihilfe“ beschriebenen Grundsätzen. Da als Besonderheit zur „allgemeinen BAB“ auch eine Unterbringung im Haushalt der Eltern, eines Elternteiles die Gewährung von BAB nicht ausschließt, gilt hier ein besonderer Bedarf. KontaktIhre regionale Agentur für Arbeit Service-Hotline für Arbeitnehmer/innen: 0800 4 5555 00 HinweisDie Berufsausbildungsbeihilfe für Menschen mit Behinderung ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit. |
Wer wird gefördertAntragsberechtigt sind Träger von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten, wie z. B. Berufsbildungswerke. Die Träger können mit Kooperationspartnern zusammenarbeiten. Der Zuwendungsempfänger muss aber einen wesentlichen aktiven Anteil an der Durchführung des Berufsorientierungskurses erbringen. Zielgruppe der Förderung sind Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge oder Asylbewerber bzw. Geduldete mit Arbeitsmarktzugang und Zugewanderte, die einen konkreten, individuellen, migrationsbedingten Förder- und Sprachunterstützungsbedarf haben, um eine Ausbildung zu durchlaufen, sowie deren Angehörige, die im Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland gekommen sind und eine Aufenthaltserlaubnis besitzen. Vor Beginn eines Kurses wird geprüft, ob die interessierte Person das Potenzial und die Kompetenzen für eine spätere Vermittlung in die angestrebte Ausbildung mitbringt. Hierzu zählen sowohl Deutschsprachkenntnisse als auch schulische Grundkenntnisse sowie personale, soziale und methodische Kompetenzen. Was wird gefördertGegenstand der Förderung sind Kurse zur Berufsorientierung und -vorbereitung, die mindestens 13 und höchstens 26 Wochen dauern und aus folgenden Elementen bestehen:
Die Teilnahme an Kursen zur Berufsorientierung ist auch in Teilzeit möglich. Dadurch ist gewährleistet, dass beispielsweise auch junge Frauen und Männer, die Kinder zu betreuen haben, an Berufsorientierungskursen teilnehmen können. Bei Bedarf erhalten sie Unterstützung bei der Kinderbetreuung. Ist ein direkter Übergang in eine Ausbildung nicht möglich, können die Teilnehmenden der Berufsorientierung in einer weiterführenden Maßnahme (z.B. in einer Einstiegsqualifizierung) bis zum Beginn der Ausbildung weiter qualifiziert werden. Wichtige FörderbedingungenTeilnehmende sollen:
KontaktWebsite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) https://www.berufsorientierungsprogramm.de/angebote-fuer-fluechtlinge/de/allgemeine-infos-zur-berufsorientierung-fuer-fluechtlinge-1975.html Kontakt zum Programm Berufsorientierung für Flüchtlinge (BOF): Bundesinstitut für Berufliche Bildung (BIBB), Hotline 0228 / 107 – 1031, E-Mail: bof@bibb.de HinweisDie Förderung erfolgt durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) aus Mitteln des Bundes. |
Wer wird gefördertArbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können gefördert werden, wenn
Beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können bei beruflicher Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein durch volle oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Was wird gefördertBezahlt werden notwendige Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung sowie Kosten für die Betreuung von Kindern. Teilnehmende mit einem Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten bei Teilnahme an einer geförderten Weiterbildung das Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung. Wichtige FörderbedingungenDer Bildungsgutschein beinhaltet u. a. das Bildungsziel und die Qualifizierungsschwerpunkte, die vorgesehene maximale Weiterbildungs- und Gültigkeitsdauer. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer kann den Bildungsgutschein innerhalb der Gültigkeitsfrist bei einem zugelassenen Träger für die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme mit einem dem Bildungsgutschein entsprechenden Bildungsziel einlösen. KontaktDie örtliche Agentur für Arbeit.
Servicerufnummer für Arbeitgeber 0800 4 5555 20HinweisArbeitslose wenden sich an die örtliche Agentur für Arbeit.Bei Beschäftigten erfolgt die Antragstellung durch den Arbeitgeber beim Arbeitgeberservice z.B. unter Nutzung des Qualifizierungschancengesetzes. |
Wer wird gefördertSchülerinnen und Schüler sowie Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen Was wird gefördertFinanzielle Förderung von Ausbildung, Studium und Praktikum Wichtige Förderbedingungen
KontaktBildungskredit-Hotline Telefon: Montag-Donnerstag: Freitag: E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de HinweisDas Bildungskreditverfahren beginnt mit der Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Der Bildungskredit wird gefördert aus Mitteln des Bundes. |
Wer wird gefördertBeschäftigte und Auszubildende Was wird gefördertBildungszeit kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern frei gewählt werden für als Bildungszeit anerkannte Veranstaltungen, die der politischen und/oder der beruflichen Weiterbildung dienen. Auszubildende können sich lediglich für politische Bildungsveranstaltungen freistellen lassen. Wichtige FörderbedingungenDie Bildungszeit beträgt 10 Arbeitstage innerhalb eines Zeitraumes von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren. Beschäftigte bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres haben einen Anspruch von 10 Arbeitstagen im Kalenderjahr. KontaktSenatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Oranienstr. 106 10969 Berlin,Tel.: 030 9028-1414 oder -1482 Fax: 030 9028-2173HinweisBeschäftigte und Auszubildende stellen den Antrag beim Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, grundsätzlich jedoch sechs Wochen vor Beginn der Bildungszeit.Bildungsanbieter beantragen die Anerkennung von Bildungsmaßnahmen für die Bildungszeit bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, siehe Link zur Webseite. Für staatlich anerkannte Bildungsanbieter (z.B. Volkshochschulen, Oberstufenzentren usw.) sind alle Maßnahmen (Dauer bis 5 oder 10 Tage) als Bildungszeit anerkannt. Berliner Bildungszeitgesetz (PDF) Anerkennung von Bildungsveranstaltungen für die Bildungszeit (PDF) |
Wer wird gefördertMenschen sollen in ihrer Bildung nicht davon beeinflusst werden, welchen sozialen und wirtschaftlichen Hintergrund sie haben. Auch Menschen aus finanziell schwächer gestellten Familien sollen Zugang zu Bildung (Schule, Berufsausbildung, Studium) bekommen. Was wird gefördertGefördert werden Kosten für Lebensunterhalt und Bildungsmaßnahme in Abhängigkeit vom Einkommen der Lernenden, Auszubildenden oder Studierenden, der Eltern bzw. des Lebenspartners. Wichtige FörderbedingungenEine förderungsberechtigte Ausbildung muss vor der Vollendung des 30. Bedingungen, unter denen Auslandsausbildungen gefördert werden, schreiben die §§ 5 und 16 BAföG fest. KontaktAmt für Ausbildungsförderung
Otto-Suhr-Allee 100 10617 Berlin, Tel.: 030 – 9029 -10 Zuständig für die Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau, Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Zehlendorf-Steglitz, Tempelhof-Schöneberg, NeuköllnAmt für Ausbildungsförderung Alt Friedrichsfelde 60, Haus 2 10315 Berlin, Tel.: 030 – 90296 – 0 Zuständig für die Bezirke: Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-KöpenickAmt für Ausbildungsförderung Fröbelstraße 17 10405 Berlin, Tel.: 030 – 90295-0 Zuständig für die Bezirke: Pankow, ReinickendorfHinweisDas Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). |
Wer wird gefördertGefördert werden Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen. Was wird gefördertGründungswillige vereinbaren zunächst einen Termin für ein Orientierungsgespräch bei der zgs consult GmbH, in dem sie ihr Gründungsvorhaben darlegen. Anschließend durchlaufen sie ein viertägiges Assessment. Nach einer entsprechenden Coachingempfehlung kann ein Coaching im Umfang von maximal 30 Stunden beauftragt werden. Coachingleistungen können nur durch Coaches erbracht werden, die im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ausgewählt wurden und bei der zgs consultGmbH gelistet sind. Zu den Coachingleistungen zählen vor allem die Entwicklung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Gründung. Behandelt werden Themen wie
Für die beabsichtigte Gründung darf noch keine Anmeldung desselben Gewerbes bei der zuständigen Behörde erfolgt sein, in Fällen freier Berufe noch keine Anmeldung zur steuerlichen Veranlagung. Wichtige Förderbedingungen Kontaktzgs consult GmbH Geschäftssitz Eva Grohmann Instrumentenverantwortliche Tel.: +49 30 27 87 33 -46 HinweisDas Projekt Coachingleistungen in der Vorgründungsphase wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertMenschen, die
Was wird gefördertDer Kurs besteht aus maximal 730 Unterrichtsstunden und dauert als Vollzeitkurs sechs Monate, als Teilzeitkurs bis zu zwölf Monate. Die Teilnahme ist kostenlos. Er besteht aus:
Wichtige FörderbedingungenWenden Sie sich an ein Bildungsunternehmen, das entsprechende Kurse anbietet. Diese finden Sie in der Weiterbildungsdatenbank Berlin mit dem Suchbegriff „Deutsch für den Beruf“. Wenn Sie als arbeitsuchend registriert sind, helfen Ihre Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Link zur WebsiteKontaktESF-Hotline: Telefon: +49 (0)221 92426-400 E-Mail: esf-verwaltung@bamf.bund.de HinweisDas Programm wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF). |
Wer wird gefördertArbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistungen erhalten. Was wird gefördertDie Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von längstens zwölf Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden. Wichtige FörderbedingungenFür Menschen mit Behinderung und Ältere gelten zusätzliche Regelungen. KontaktService-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 HinweisDas Programm wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. |
Wer wird gefördertArbeitslose, an- und ungelernte Migranten und Migrantinnen über 25 Jahren. Was wird gefördertBeratung der Migrantinnen und Migranten zum Berufsabschluss Die trägerneutrale Beratung von Migrantinnen und Migranten zum Berufsabschluss. Kompetenzfeststellung Eine ergebnisoffene Kompetenzfeststellung schafft Orientierung und hilft so, Irrwege und Abbrüche zu verhindern. Begleitung von Übergängen Zwischen Beratung und Qualifizierungsangebot begleitet EMSA arbeitslose wie beschäftigte Migrantinnen und Migranten, die über 25 Jahre alt sind und verhandelt mit Unternehmen, Jobcentern und zuständigen Stellen. Beratung der Bildungsträger bei der Konzeption adressatengerechter Angebote Ein weiterer Ansatzpunkt von EMSA zur gleichberechtigten Teilhabe von Migrantinnen und Migranten an abschlussbezogenen Angeboten ist die adressatengerechte Umgestaltung von vorhandenen Angeboten. Wichtige Förderbedingungen
KontaktArbeit und Bildung e.V. Möllendorffstraße 52 (3.Etage) 10367 Berlin Susanne Neumann, Projektleiterin T +49 30 767 6488850 F +49 30 2593095-18 E-Mail: emsa@aub-berlin.de Per WhatsApp unter +49 170 2095519 HinweisDas Projekt EMSA wird von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertUnterstützung von öffentlichen und privaten Einrichtungen mit juristischem Status, wie z. B. Unternehmen, berufsbildenden Schulen, Bildungseinrichtungen, Kammern. Erasmus+ Berufsbildung umfasst die Programme „Lernmobilität von Einzelpersonen“ und „Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren“. Was wird gefördertOrganisierte Lernaufenthalte im europäischen Ausland, wie z. B. berufliche Praktika, Ausbildungsabschnitte und Weiterbildungen von Lernenden in nicht-tertiären Aus- und Weiterbildungsgängen sowie des Bildungspersonals im Bereich berufliche Bildung. Darüber hinaus sind strategische Partnerschaften in Form von transnationalen Projekten förderfähig, die auf die Entwicklung und/oder Umsetzung von Innovationen und bewährten Verfahren abzielen. Wichtige FörderbedingungenDer Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen sogenannter Mobilitätsprojekte, die von Einrichtungen aus der beruflichen Bildung organisiert und durchgeführt werden. Wenn Sie zum Beispiel ein Ausbildungsbetrieb oder eine berufliche Schule sind und Ihren Auszubildenden oder auch dem Bildungspersonal einen Auslandsaufenthalt ermöglichen möchten, dann können Sie Fördergelder beantragen. Sie benötigen dazu mindestens einen ausländischen Partner aus einem der Programmländer. Die in Deutschland zuständige Stelle ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB). Kontakts. Link HinweisInformationen zu: Lernmobilität von Einzelpersonen Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren unter: |
Wer wird gefördertMobilitätsprojekte in der Erwachsenenbildung sind organisierte Lehr- oder Lernaufenthalte im europäischen Ausland für Bildungspersonal. Strategische Partnerschaften bieten Einrichtungen, die in dem Bereich der Erwachsenenbildung im weitesten Sinne tätig sind, die Möglichkeit, in transnationaler Zusammenarbeit innovative Entwicklungen u.a. im Bereich der Erwachsenenbildung voranzubringen. Erasmus+ Erwachsenenbildung umfasst die Programme „Mobilität in der Erwachsenenbildung“ und „Strategische Partnerschaften in der Erwachsenenbildung“, beide könnten für Bildungsanbieter von Interesse sein. Was wird gefördertMobilitätsprojekte können Fortbildungskurse, Job-Shadowings oder auch Aufenthalte bei Partnern zu Lehrzwecken beinhalten. Die Projekte werden von Einrichtungen der Erwachsenenbildung organisiert. (Volkshochschulen, Vereine, kirchliche Träger der Erwachsenenbildung etc.). Strategische Partnerschaften sind transnationale Projekte, die auf den Transfer, die Entwicklung und/oder die Umsetzung von Innovation und bewährten Verfahren abzielen. Dies kann auf lokaler, regionaler, nationaler, europäischer oder auf Organisationsebene stattfinden. Wichtige FörderbedingungenDer Auslandsaufenthalt erfolgt im Rahmen sogenannter Mobilitätsprojekte, die von Einrichtungen aus der beruflichen Bildung organisiert und durchgeführt werden. Wenn Sie zum Beispiel ein Ausbildungsbetrieb oder eine berufliche Schule sind und Ihren Auszubildenden oder auch dem Bildungspersonal einen Auslandsaufenthalt ermöglichen möchten, dann können Sie Fördergelder beantragen. Sie benötigen dazu mindestens einen ausländischen Partner aus einem der Programmländer. Die in Deutschland zuständige Stelle ist die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB). Kontakts. Link HinweisInformationen zu: Mobilität in der Erwachsenenbildung Strategische Partnerschaften in der Erwachsenenbildung unter: |
Wer wird gefördertDas EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen bei der Existenzgründung. Was wird gefördert Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben und innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Wichtige FörderbedingungenWer stellt den Antrag?
Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?
Was leistet bzw. erhält der oder die Gründer/Gründerin?
KontaktEXIST-Gründungskultur Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich (PTJ) Geschäftsstelle Berlin Zimmerstraße 26-27 10969 Berlin Tel.: 030 201 99-411 E-Mail: ptj-exist-gruendungskultur@fz-juelich.de HinweisDas EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. |
Wer wird gefördertBetriebe mit Sitz im Land Berlin, die allein oder in Kooperation mit anderen Betrieben und überbetrieblichen Berufsbildungsstätten ausbilden wollen. Was wird gefördertBerufliche Erstausbildung, insbesondere:
Wichtige FörderbedingungenZeitpunkt der Antragstellung frühestens mit Abschluss des Ausbildungsvertrages, spätestens jedoch 6 Monate nach Ausbildungsbeginn (Ausschlussfrist!) Antragsformulare online unter www.hwk-berlin.de/fbb „Formulare und Merkblätter zur Antragstellung“. Bitte beachten Sie die Hinweise zur Antragstellung in der jeweiligen Checkliste! KontaktHandwerkskammer Berlin Blücherstraße 68 10961 Berlin Ansprechpartner: Norman Popp Tel.: 030 259 03 – 381 E-Mail: fbb@hwk-berlin.de Olav Maszull Tel.: 030 59 03 – 382 E-Mail: fbb@hwk-berlin.de Corinna Lehmann Tel.: 030 259 03 – 383 E-Mail: fbb@hwk-berlin.de Manuela Kuhne-Liebenow Tel.: 030 259 03 – 384 E-Mail: fbb@hwk-berlin.de HinweisDas Projekt Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin (FBB) ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertMit FAV werden gemeinwohlorientierte Projekte von gesamtstädtischem Interesse bzw. Projekte zur Stärkung der bezirklichen Strukturen unterstützt. Was wird gefördert
Wichtige Förderbedingungen Das Land Berlin gewährt im Rahmen der Projektförderung maximal 25 % der Personalkosten als Anteilsfinanzierung. Gefördert werden Beschäftigungserhältnisse mit einer Mindestvergütung von 8,84 Euro pro Stunde und maximal 30 Wochenarbeitsstunden. Eine höhere Vergütung bedarf der Zustimmung des Landes Berlin. Zu den Förderbedingungen gehören außerdem:
Kontakts. Link HinweisDas Projekt Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertIm Rahmen von ESF-Maßnahmen stellt das IQ Landesnetzwerk Berlin Qualifizierungsmaßnahmen im Kontext des Anerkennungsgesetzes bereit für die Zielgruppe: Personen mit einem ausländischen Berufsabschluss, die ein Anerkennungsverfahren durchlaufen und einen Bescheid über die teilweise Gleichwertigkeit ihres Abschlusses erhalten haben und für die die vorhandenen Fördermöglichkeiten des Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuches (SGBII/III) nicht greifen. Was wird gefördertDie Qualifizierungsmaßnahmen werden umgesetzt durch:
Wichtige FörderbedingungenDas IQ Landesnetzwerk Berlin arbeitet nicht für, sondern mit Migrantinnen und Migranten. Einen hohen Stellenwert hat auch das Thema Gender Mainstreaming: Ein Bildungsdienstleister konzentriert sich explizit auf Frauen, in diesem Fall auf hoch qualifizierte Migrantinnen. Kontakts. Link HinweisDas Förderprogramm “Integration durch Qualifizierung (IQ)” wird gefördert durch Mittel des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das IQ Landesnetzwerk Berlin wird koordiniert durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. |
Wer wird gefördertSpätaussiedler, Spätaussiedlerinnen und Zuwanderer, Zuwandererinnen. Für die verschiedenen Zuwanderungsgruppen gelten unterschiedliche Regelungen. Was wird gefördertDer Integrationskurs vermittelt im Sprachkurs Kenntnisse der deutschen Sprache. Im Orientierungskurs lernen die Teilnehmenden die grundlegenden Werte der deutschen Gesellschaft kennen. Die Anmeldung zum Integrationskurs erfolgt über Bildungsunternehmen. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Insgesamt dauert er 645 Stunden. Möglich sind Vollzeit- und Teilzeitkurse. Ein allgemeiner Integrationskurs kostet 645 Euro. Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe werden auf Antrag vom Kostenbeitrag befreit. Wichtige FörderbedingungenVerordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung) Link zur WebsiteKontaktBundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Blaubach 13, 50676 Köln,Bürgerservice Tel.: 0911 943-6390 von Montag bis Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr.HinweisIntegrationskursträger müssen einen Antrag beim BAMF stellen.Personen mit Interesse an einem Integrationskurs finden Angebote in der Weiterbildungsdatenbank Berlin und wenden sich an die Bildungsanbieter. |
Wer wird gefördertWenn Sie als Minijobberin oder Minijobber mehr aus Ihrem Job machen wollen, mehr über Ihre Rechte erfahren oder eine Ausbildung anstreben, Ihre Zukunft in einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung sehen oder vielleicht eine Selbstständigkeit erwägen, wenden Sie sich an uns. Was wird gefördertModellprojekt Joboption Berlin, Aufgaben:
Wichtige FörderbedingungenMehr zum Thema Arbeitsrecht beim Minijob und Publikationen können Sie den Handreichungen entnehmen. Bezirkliche Netzwerke Die Bezirklichen Netzwerke von Joboption Berlin öffnen den Zugang zu den zentralen Akteurinnen und Akteuren der lokalen Wirtschaft-, Arbeits-, Bildungs- und Beschäftigungspolitik. Mit Bezug auf die lokale Situation und Ausgangslage hinsichtlich Minijobs werden Netzwerkteilnehmende angesprochen und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gewonnen, die das Projekt mit eigenen Ressourcen unterstützen, Öffentlichkeit herstellen, Kontakte vermitteln, das Thema in die eigenen Zusammenhänge tragen und für die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung werben. Netzwerkteilnehmende sind: Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister oder Stadträte, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsförderungen, IHK, Arbeitgeberservices der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, soziale Träger, Wirtschaftspolitische Interessenvertretungen sowie Unternehmensnetzwerke. Joboption Berlin ist aktiv in den Berliner Bezirken KontaktArbeitGestalten Beratungsgesellschaft mbH, Ahlhoff
Albrechtstr. 11a 10117 BerlinTelefon: +49 030 280 32 08-6 Fax: +49 030 280 32 08-89E-Mail: info@arbeitgestaltengmbh.deHinweisDas Projekt wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertSchülerinnen und Schüler der 7./8. Klassen Was wird gefördertDas Projekt „komm auf Tour“ basiert auf einem positiven Ansatz, der sich an den Ressourcen der Jugendlichen orientiert. Der inhaltliche Fokus liegt auf dem Thema Stärkenentdeckung. Elemente aus der Berufsorientierung, Lebensplanung und geschlechterspezifische Arbeit werden integriert. Wichtige Förderbedingungen Kontakts. link HinweisSeit 2015 wird das Programm im Auftrag der Senatsverwaltungen für Integration, Arbeit und Soziales im Land Berlin umgesetzt und gemeinsam mit den drei Agenturen für Arbeit im Land Berlin sowie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung finanziert. |
Wer wird gefördertZielgruppe sind Geringqualifizierte mit und ohne Flucht- bzw. Migrationshintergrund, die keinem generellen Beschäftigungsverbot unterliegen. Durch die Flexibilität ist das Modell grundsätzlich für alle Branchen geeignet. Unternehmen werden dabei unterstützt, die Potenziale (geflüchteter) Menschen ohne formalen Berufsabschluss zu nutzen und diese zu beschäftigen. Was wird gefördertDas Kooperationsmodell verknüpft Spracherwerb, berufliche Weiterbildung und Beschäftigung in einem Unternehmen – ganz individuell abgestimmt auf die Fähigkeiten und Kenntnisse der einzelnen Bewerberin bzw. des einzelnen Bewerbers. In vier Phasen kommen die verschiedenen Kooperationspartner zum Tragen. Dies sind Unternehmen, Gewerkschaften, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Je nach (erreichtem) Sprachniveau ist auch ein Quereinstieg in Phase II oder Phase III realisierbar. Unternehmen können einen Arbeitsentgeltzuschuss für die weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen erhalten. Die neuen Mitarbeiter/-innen bekommen die Lehrgangskosten und die notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) über einen Zuschuss erstattet. Flankierend steht der Bildungsträger als Ansprechpartner während der Qualifizierung zur Verfügung. Weitere berufsbezogene Sprachförderung ist auch während der Beschäftigung möglich. Wichtige Förderbedingungen KontaktArbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, Tel.: 0800-4 5555 20 HinweisDie Förderung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) aus Mitteln des Bundes |
Wer wird gefördertDie Förderung richtet sich an verschiedene Projekte im Stadtraum, welche die ehrenamtlichen Mentor/innen ausbilden und begleiten und die den Kontakt zu Unternehmen herstellen Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:
Was wird gefördertDen Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht. Im 1:1-Kontakt unterstützen die ehrenamtlich tätigen Mentorinnen und Mentoren die Auszubildenden als Mentees dabei, die Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule zu meistern, Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Sofern Schwierigkeiten im Alltag eintreten, werden diese reflektiert und die Jugendlichen so bei deren Klärung unterstützt. Wichtige FörderbedingungenIm Landesprogramm Mentoring werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren. Kontaktzgs consulkt GmbH
Bernburger Straße 27 10963 BerlinAnja Rakowski InstrumentenverantwortlicheTel.: +49 30 69 00 85 -46 Fax: +49 30 69 00 85 -15 a.rakowski@zgs-consult.deHinweisDas Landesprogramm Mentoring wird durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertArbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind, Arbeitnehmer/innen, geringfügig Beschäftigte sowie Selbstständige, die einen Aufstockungsbetrag nach SGB II erhalten, Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus dem Bundesprogramm Bürgerarbeit, aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmer/innen aus anderen Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II, Teilnehmer und Teilnehmerinnen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme. Was wird gefördertBerliner Unternehmen können für die Einstellung von Arbeitslosen oder Teilnehmenden an Beschäftigungs- oder Weiterbildungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten. Beratung und Begleitung Für die Beratung zur Antragsstellung wurde bei der zgs consult GmbH eine Hotline eingerichtet (Telefon 030 28409284). Außerdem stehen den KMU und den eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Coaches zur Unterstützung und Begleitung durch das Projekt „Berliner Jobcoaching im ersten Arbeitsmarkt“ zur Verfügung. Wichtige FörderbedingungenUm den Landeszuschuss zu erhalten, sind durch die KMU unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen erhalten die Unternehmen die Höchstfördersumme, in Abhängigkeit vom Gehalt bis zu 12.000 Euro. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung. Kontakt zgs consult GmbH Bernburger Straße 27 10963 Berlin Kerstin Glante Tel.: +49 30 28 409 -515 HinweisDas Projekt Landeszuschuss für KMU wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertArbeitgeber werden für die Einstellung von älteren Arbeitssuchenden unterstützt. Die Älteren werden durch Coaching und Qualifizierung gefördert. Was wird gefördertNeben dem Lohnkostenzuschuss für Unternehmen, erhalten die älteren Beschäftigten ein begleitendes Coaching und Qualifizierungsangebote. Wichtige FörderbedingungenDie ergänzenden Lohnkostenzuschüsse sind eine langfristige, für Sicherheit sorgende Perspektive für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um den Lohnkostenzuschuss zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt werden:
Der Lohnkostenzuschuss wird gewährleistet, wenn der Träger von einer Berliner Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter eine Förderung nach § 88 ff. SGB III i. V. m. § 131 SGB III erhält. Diese Förderung sollte mindestens 50 % des berücksichtigungsfähigen Entgelts betragen. Ist die Förderung geringer, kann der Träger die Differenz mit Eigenmitteln/Drittmitteln ausfinanzieren. Kontakt zgs consult GmbH Bernburger Straße 27 10963 Berlin Kerstin Glante Tel.: +49 30 28 409 -515 HinweisDas Programm Lohnkostenzuschüsse für Ältere wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales gefördert. |
Wer wird gefördertSie sind selbst Mutter mit Migrationshintergrund und interessieren sich für eine Projektteilnahme? Sie stehen im Beruf und wollen sich als Mentorin oder Mentor für unsere Projektteilnehmerinnen engagieren? Sie sind Personalverantwortliche oder Personalverantwortlicher und auf der Suche nach passenden Fachkräften? Was wird gefördertMUMM unterstützt die Teilnehmerinnen durch
Wichtige FörderbedingungenDas Projekt „MUMM – Mutter und Migrantin. Motiviert im Job“ wird im Rahmen des Programms „Stark im Beruf. Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein“ vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union und von der Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales im Rahmen des Programms BerlinArbeit gefördert. KontaktGoldnetz gGmbH / e.V Am Köllnischen Park 1 10179 Berlin
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Wer wird gefördertJugendliche und junge Erwachsene ab 20 Jahre, die
Was wird gefördertModulare Nachqualifizierungsangebote in den Branchen
Wichtige FörderbedingungenAngebote von SANQ:
KontaktSANQ und Projekt „Fachberatung berufliche Qualifizierung“ (FBQu) Karl-Schrader-Str. 6 10781 Berlin-Schöneberg Tel.: 030-23628666 E-Mail: fachberatung@sanq.de HinweisDie Förderung von Nachqualifizierung ist über Bildungsgutscheine nach SGB III § 81 (auch für SGB II Kunden) sowie im Rahmen von ESF-Projekten möglich |
Wer wird gefördertDie Verbünde unterstützen regional ansässige Unternehmen bei der Fachkräftesicherung, stimmen Strategien zur Fachkräftesicherung im Bezirk zwischen den Akteuren und Partnern ab und entwickeln gemeinsam mit diesen wirtschaftsorientierte Konzepte. Die erfolgreichen Strukturen des NRAV sollen genutzt werden, um die neuen Herausforderungen der Fachkräfte-/Nachwuchskräftesicherung von Unternehmen einerseits und der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern andererseits auf regionaler und überregionaler Ebene erfolgreich zu meistern und die Kooperation und Verzahnung zwischen Schulen und Unternehmen, hier insbesondere der KMU, weiterzuentwickeln. Die Pfefferwerk AG organisiert auf der Berliner Ebene Jour fixe mit den eingebundenen Berliner Partnerinnen und Partnern sowie den Leitbetrieben, um Arbeitsschwerpunkte abzustimmen, Erfahrungen bei der Fachkräftesicherung auszutauschen und gute Beispiele zu präsentieren. Außerdem obliegt ihr die Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit. Was wird gefördert Das Netzwerk Regionaler Ausbildungsverbünde koordiniert die 12 regionalen Ausbildungsverbünde auf der Berliner Ebene und informiert die Leitbetriebe sowie regional eingebundenen Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner über die aktuellen Entwicklungen zur Fachkräftesicherung und zu Schülerpraktika in Berlin. Wichtige Förderbedingungen KontaktPfefferwerk Aktiengesellschaft Christine Scherer (Projektleitung) Ulrike Fey (Koordination/Beratung) Rainer Holland (Koordination/Beratung) Christinenstr. 18-19 10119 Berlin Tel.: 030 225091 87 E-Mail: nrav@pwag.net HinweisDas Projekt „Netzwerk Regionale Ausbildungsverbünde Berlin“ wird im Rahmen des Programms BerlinArbeit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales durchgeführt und mit Mitteln des Landes Berlin gefördert. |
Wer wird gefördertAnerkannte Flüchtlinge mit einer Aufenthaltserlaubnis, Geduldete sowie Asylbewerber/innen mit Zugang zum Arbeitsmarkt. Was wird gefördertDie insgesamt 12-wöchige Maßnahme gliedert sich in drei Phasen: 1. Phase (vier Wochen)
2. Phase (6 Wochen)
3. Phase (zwei Wochen)
Während der gesamten Maßnahmedauer werden berufsbezogene deutsche Sprachkenntnisse vermittelt bzw. vertieft. Die Teilnehmer/innen erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit umfassenden Angaben zu den festgestellten Kompetenzen sowie Empfehlungen zu weiteren Handlungsbedarfen. Wichtige FörderbedingungenDie Teilnehmer/innen sollen über Sprachkenntnisse verfügen, die es zulassen, den Inhalten der Maßnahme zu folgen. Dies ist in der Regel nach der Teilnahme an einem Integrationskurs der Fall. KontaktArbeitnehmer-Service der Bundesagentur für Arbeit: 0800-4555500 HinweisDie Finanzierung der Teilnahme erfolgt durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Erkundigen Sie sich bei Interesse bei Ihrer regional zuständigen Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter, ob die Teilnahme an einer entsprechenden Maßnahme gefördert werden kann. |
Wer wird gefördertNeben den Teilnehmenden von Arbeitsgelegenheiten können auch Beschäftigte in Arbeitsverhältnissen, Beschäftigte des Bundesprogramms Bürgerarbeit oder anderer Beschäftigungsmaßnahmen an den Maßnahmen teilnehmen. Was wird gefördertGefördert werden Qualifizierungsmaßnahmen, die die Grundlagen für eine anschließende Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig unterstützen. Es werden vorrangig Maßnahmen angeboten, die inhaltlich zu den im Rahmen der Beschäftigung zu verrichtenden Tätigkeiten passen und beruflich werthaltige Kenntnisse vermitteln. Zur Vermeidung von übermäßiger Fluktuation können vorgeschaltete Einführungsmodule gefördert werden. Für Teilnehmende mit Migrationshintergrund können zusätzliche Sprachmodule gefördert werden. Eigenständige Deutschkurse ohne Vermittlung berufsspezifischer Kenntnisse sind nicht zugelassen. Wichtige Förderbedingungen Die Teilnahme basiert auch in diesem Programm auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und findet innerhalb der Laufzeit der Beschäftigungsmaßnahmen statt. Antragsberechtigt sind geeignete Bildungsträger, Träger der überbetrieblichen Ausbildung oder Beschäftigungsträger, die die Qualifizierung selbst durchführen sowie einen Nachweis ihrer Qualitätssicherung vorweisen können. Für Teilnehmende des Bundesprogramms Bürgerarbeit müssen aufgrund der Kofinanzierung spezifische Maßnahmen angeboten werden, die ausschließlich über Landesmittel zu finanzieren sind. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Regionalbüro. Kontaktzgs consult GmbH Geschäftssitz Tel.: 030 / 69 00 85 – 14 Ansprechpartner/innen s. Link HinweisDas Programm Qualifizierung für Beschäftigung ist Bestandteil von BerlinArbeit und wird aus Mitteln der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales und des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. |
Wer wird gefördertDie Qualifizierungsangebote richten sich an arbeitslos gemeldete Berliner und Berlinerinnen, insbesondere an folgende Zielgruppen:
Was wird gefördert
Wichtige FörderbedingungenAntragsberechtigt sind Berliner Bildungsträger, deren Eignung zur Durchführung von berufsbildenden Qualifizierungsmaßnahmen durch entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden kann. Kontaktzgs consult Gmbh Kerstin Glante Tel.: +49 30 28 409 -515
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Wer wird gefördert Das Stipendienprogramm START begleitet engagierte Jugendliche mit Migrationshintergrund auf ihrem Weg zu einem höheren Schulabschluss, fördert ihr gesellschaftliches Engagement und möchte damit ihre Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhöhen. Was wird gefördertSTART will junge Menschen bei ihrer Entwicklung unterstützen – als Beitrag zu mehr Bildungs- und Chancengerechtigkeit in Deutschland, als Ansporn zur Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung und als Investition in die Zukunft. Das START-Stipendium umfasst eine materielle und eine ideelle Förderung. Das bedeutet, dass die Stipendiat/innen eine finanzielle Unterstützung für ihre Bildungsausgaben erhalten und von einem umfassenden Bildungsprogramm profitieren. Letzteres bildet das Herzstück der START-Förderung. Durch das vielseitige Angebot und das Miteinander im Stipendium werden die individuellen Fähigkeiten und Interessen der Stipendiat/innen zu wirkungsvollen Kompetenzen entwickelt, bestehende Talente weiter ausgebaut und in Projekten erprobt und gefestigt. Dabei übernehmen die Stipendiat/innen Verantwortung und wachsen in ihre Rolle als wichtige Akteure unserer Gesellschaft hinein. Wichtige Förderbedingungen KontaktSTART-Stiftung gGmbH Tel.: 069 300 388 – 400 E-Mail: info@start-stiftung.de HinweisSTART-Stiftung ist ein Projekt der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung – gemeinnützige GmbH Friedrichstraße 34 60323 Frankfurt am Main. |
Wer wird gefördertAlle Personen, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben, können beruflich bedingte Bildungskosten geltend machen. Was wird gefördertPersönliche Ausgaben für berufliche Ausbildung und Fortbildung und auch die angefallenen Nebenkosten (Fahrt, Unterkunft usw.) können steuerlich geltend gemacht werden. Sie sollten sachgemäß begründet sein. Wichtige FörderbedingungenAufwendungen für eine Erstausbildung sind beschränkt als Sonderausgaben abziehbar. Für eine Erstausbildung im Dienstverhältnis, eine Zweitausbildung oder eine Weiterbildung können die Ausgaben hingegen unbegrenzt als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen z.B. Teilnahmegebühren, beruflich veranlasste Sprach- oder IT-Kurse, Fachliteratur, ein häusliches Arbeitszimmer, Fahrten zum Veranstaltungsort oder zu Lern- und Arbeitsgemeinschaften, Übernachtungskosten, Verpflegungspauschalen oder anteilige Internetkosten. Vom Betrieb getragene Weiterbildungen sind Betriebsausgaben. Diese Leistungen kommen dem Arbeitgeber und den Beschäftigten zugute, ohne dass Sozialausgaben anfallen. Falls bei der Weiterbildung den Aufwendungen nur ein geringeres Einkommen entgegensteht, kann man die Differenz als vorweggenommene Werbungskosten für künftige Steuererklärungen vortragen. Deswegen lohnt es sich, alle Ausgaben für die Weiterbildung zu dokumentieren. KontaktÖrtliches Finanzamt,
SteuerbüroHinweisLassen Sie sich von einem Steuerbüro oder Lohnsteuerhilfeverein beraten. Alternativ können Sie ein digitales Programm für die Steuererklärung nutzen. |
Wer wird gefördertStipendien können Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten sowie Promovierende nutzen. Auf der Basis eines individuellen Profils werden konkrete Stipendien zur Bewerbung empfohlen. Die einzelnen Stipendien sind unterschiedlich strukturiert und können den Lebensunterhalt und Aufwendungen fürs Studium umfassen. Was wird gefördertDie einzelnen Stipendien sind unterschiedlich strukturiert und können den Lebensunterhalt und Aufwendungen fürs Studium umfassen. Wichtige Förderbedingungen Kontaktsiehe Link zur Webseite HinweisJe früher Du mit Deiner Recherche anfängst, desto früher kannst Du eine Förderung erhalten und desto schneller kannst Du Dich nur auf Dein Studium konzentrieren. Viele Stiftungen haben nur eine Deadline im Jahr. Wenn Du diese gerade verpasst hast, musst Du ein weiteres Jahr warten, bis Du Dich dort bewerben kannst. |
Wer wird gefördertGefördert werden in Deutschland lebende Bachelor-Studierende an deutschen Universitäten, Kunst- oder Musikhochschulen (Medizin, Geistes- oder Wirtschaftswissenschaften), die aus Flüchtlingsgebieten stammen. Voraussetzungen für das Stipendium sind weiterhin eine Immatrikulation, Deutschkenntnisse auf C1-Niveau sowie eine BAföG- oder adäquate Finanzierung. Was wird gefördertIm Rahmen des Stipendiums sind folgende Leistungen vorgesehen:
Bereitstellung eines Büchergeldes in Höhe von 600 Euro pro Jahr, insofern kein Vollstipendium einer anderen Institution erfolgt. Wichtige FörderbedingungenDas Stipendienprogramm Welcome richtet sich nicht an Master-Studierende. Kontaktgeerdsen@deutsche-universitaetsstiftung.de Deutsche Universitätsstiftung HinweisDie Förderung erfolgt durch die Deutsche Universitätsstiftung aus Stiftungsmitteln. Bewerbung sind mit einem Motivationsschreiben (max. eine Seite), in dem die Erwartungen an das Stipendium genannt werden, einem tabellarischen Lebenslauf (max. 2 Seiten) sowie Zeugnissen und der Immatrikulationsbescheinigung ausschließlich elektronisch und in einer pdf-Datei zusammengefasst per E-Mail zu senden. Auf die Gewährung eines Stipendiums besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
Wer wird gefördertAlle Studenten und Studentinnen zwischen 18 und 44 Jahren, die zu folgenden Gruppen gehören:
Was wird gefördertDie Studierenden erhalten einen zinsgünstigen Kredit für:
Wichtige FörderbedingungenUnter https://onlinekreditportal.kfw.de/BK_Kreditantrag/KfwFormularServer/Studienkreditantrag/Allgemeines steht Ihnen das Antragsformular zur Verfügung. Anhand der eingegebenen Daten wird automatisch ein Vertragsangebot erstellt, das Sie ausdrucken können. Kontakt0800 539 9003 (kostenfreie Servicenummer) Montag bis Freitag: 08.00-18.00 Uhr HinweisFür Studierende, die die Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet. |
Wer wird gefördertMenschen mit einer Behinderung, die sich beruflich qualifizieren wollen. Was wird gefördertSie haben Anspruch auf Übergangsgeld, wenn Sie die Vorbeschäftigungszeit erfüllen und an einer Maßnahme
für die besondere Leistungen erbracht werden. Wichtige FörderbedingungenAuch wenn Sie die Vorbeschäftigungszeit nicht erfüllt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Übergangsgeld haben, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres vor Beginn der Teilnahme an der Maßnahme zum Beispiel eine schulische Ausbildung, die einer betrieblichen Berufsausbildung gleichgestellt ist, erfolgreich abgeschlossen haben. Der Zeitraum von einem Jahr verlängert sich um Zeiten in denen Sie nach dem Erwerb des Prüfungszeugnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren. Wenn Sie nicht wissen, ob Sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an die Beratungsfachkraft. KontaktDie örtliche Agentur für Arbeit Service-Hotline für Arbeitnehmer/innen: 0800 4 5555 00 HinweisDas Programm wird von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. |
Wer wird gefördertAlle Beschäftigten mit bestehendem Arbeitsverhältnisses. Dabei kann eine Förderung unabhängig von vorhandener Ausbildung, vom Alter und der Betriebsgröße erfolgen. Besonderes Augenmerk liegt auf Beschäftigten, deren berufliche Tätigkeiten durch die Digitalisierung ersetzt werden können, die vom Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem sogenannten Engpassberuf anstreben. Was wird gefördertAbschlussorientierte Weiterbildungen für geringqualifizierte Beschäftigte, die direkt oder schrittweise zu einen Berufsabschluss führen, als auch Anpassungsqualifizierungen für sonstige ungelernte Arbeitnehmer/innen oder erfahren Beschäftigte mit Berufsabschluss. Der Abschluss muss dabei länger als vier Jahre zurückliegen. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Unternehmensgröße. Ein Eigenanteil wird vorausgesetzt. Für die Fehlzeiten wird – abhängig von der Betriebsgröße – ein Arbeitsentgeltzuschuss geleistet.
Das Nachholen eines Berufsabschlusses (Teilquakifikation, Umschulung, Vorbereitung auf Externen-/Nichtschülerprüfung) können unabhängig von der Betriebsgröße 100 Prozent zu den Kosten sowie bis zu 100 Prozent beim Arbeitsentgelt gefördert werden. Wichtige Förderbedingungen
KontaktWenden Sie Sich bitte an die regionale Agentur für Arbeit am Standort des Arbeitgebers, den Arbeitgeberservice oder an die Service-Hotline für Arbeitgeber unter 0800 4 5555 20. HinweisDie Förderung erfolgt durch die örtliche Agentur für Arbeit (Arbeitgeberservice) |
Wer wird gefördertDie Absolventinnen und Absolventen müssen unter 25 Jahre alt sein (dabei können die Zeiten für Elternzeit und Ähnliches angerechnet werden). Das Kriterium „qualifiziert“ wird nachgewiesen durch
Was wird gefördertBerufliche Weiterbildungsmaßnahmen oder berufsbegleitendes Studium, die fachlich auf der Berufsausbildung aufbauen. Wichtige FörderbedingungenBeschäftige stellen den Antrag an die Institution, bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist bzw. war. KontaktStiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung mbH Lievelingsweg 102-104 53119 Bonn Tel.: 0228 62931-0 E-Mail: info@sbb-stipendien.de HinweisDas Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). |
Wer wird gefördertBeschäftigte, die einen Schulabschluss nachholen wollen Was wird gefördertDer zweite Bildungsweg eröffnet die Möglichkeit, einen gewünschten Abschluss, den Sie in der Schulzeit nicht erreicht haben, nachzuholen. Das Berliner Bildungssystem bietet so die Chance, sich durch lebenslanges Lernen persönlich weiterzuentwickeln und auf die sich verändernden Anforderungen des Berufslebens zu reagieren. Wichtige Förderbedingungen Link zur WebsiteKontaktSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Tel.: 030 90227 5050 E-Mail: post@senbjw.berlin.de HinweisZu den einzelnen Fördermöglichkeiten informieren Sie sich über die Web-Site der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft. Die allgemeine Hochschulreife können nicht berufstätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Berliner Kollegs im Tagesunterricht erwerben. Für Berufstätige gibt es die Möglichkeit, die allgemeine Hochschulreife in Abendkursen an den Abendgymnasien zu erreichen. Eine Förderung kann durch Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Schüler (Schülerbafög) möglich sein. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Eltern. Wohnen diese in verschiedenen Zuständigkeitsbereichen, ist das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirkes zuständig, in dem der/die Auszubildende wohnt. Besucht der/die Auszubildende ein Kolleg, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz des Kollegs. |