Sie sind bereits nebenberuflich in einer Versicherungs- oder Finanzberatungsagentur beschäftigt? Es läuft sehr gut und die Arbeit macht Ihnen Spaß? Sie konnten sich einen genauen Überblick über die Tätigkeiten verschaffen?
Dann spielen Sie vielleicht schon mit dem Gedanken, von der Neben- in die selbstständige Hauptberuflichkeit zu wechseln. Aber worauf ist zu achten?
Wenn Sie bisher nur reine Verwaltungs- und Bürotätigkeiten ausgeübt haben, ohne Kunden zu beraten und Produkte zu vermitteln, dann waren Themen wie Gewerbeerlaubnis, Registrierung, Versicherung und Weiterbildung für Sie irrelevant.
Sobald Sie aber als selbständiger Vermittler oder selbständige Vermittlerin Kunden beraten und/oder Finanz- und Versicherungsprodukte vermitteln, benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34d und/oder § 34f Gewerbeordnung.
Welcher Paragraf für Sie relevant ist, hängt von der Art der Produkte ab die Sie zukünftig vermitteln wollen. Der Erhalt der Gewerbeerlaubnis ist an besondere Voraussetzung geknüpft. Dazu gehören:
· der Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit
· der Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
· der Nachweis einer Berufshaftpflicht oder einer gleichwertigen Garantie
· der Nachweis der Sachkunde
Außerdem müssen Sie sich gemäß § 34d Abs. 10 sowie § 34f Abs. 5 der Gewerbeordnung als Versicherungs- und/oder Finanzanlagenberater oder Beraterin in das Vermittlerregister eintragen lassen.
Im Anschluss finden Sie wertvolle Links, über die Sie mehr über das Thema, insbesondere über weitere gesetzliche Regelungen, Antragstellung, Erlaubnisverfahren, Weiterbildungen, Berufsbild und Verdienstmöglichkeiten erfahren können.
IHK-Merkblatt https://gp-akademie.info/1ed905
§ 34d https://gp-akademie.info/86b
Sachkunde: Für Berater-, Vermittler- und Makler:innen: Welche Qualifikation ist die richtige für mich?
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