Versicherungsvermittlung

Beschäftigen Sie Mitarbeiter in der Versicherungsvermittlung? Wer benötigt eine Sachkundeprüfung? Wer muss sich regelmäßig weiterbilden?

Um diese Fragen eingehend zu beantworten, müssen wir uns zunächst einmal die grundlegenden gesetzlichen Anforderungen ansehen.

Gesetzlich vorgeschrieben für den Vertrieb von Versicherungsprodukten ist der Nachweis der Sachkunde (§ 34d Abs. 5 Nr. 4 GewO). Dies gilt für alle Personen, die als Versicherungsvertreter eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen oder eines Versicherungsvertreters damit betraut sind, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen, oder als Versicherungsmakler für den

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Kurs-VZ Onlineverlag (Einzelunternehmen)

Hauptsitz: Waldweg 27 70192 Stuttgart
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